Frohmestraße Schnelsen: Kein neuer Zebrastreifen bei Hausnummer 63
Mit KI erstellt, stichprobenartig geprüft.
Mo, 20. April, 0 Uhr – Derzeit kein bekanntes Ende – Frohmestraße 62 63 und Querungshilfe am A7 Deckel Schnelsen – Behörde sieht aktuell keinen Bedarf für Wiedereinrichtung eines Fußgängerüberwegs, vorhandene Mittelinsel gilt als sichere Querungsmöglichkeit.
Für Pendler Richtung Hamburg ändert sich auf der Frohmestraße in Schnelsen vorerst nichts. Ein früherer Zebrastreifen auf Höhe Frohmestraße 63 wird nach aktueller Einschätzung nicht wieder eingerichtet.
Betroffen sind Autofahrer, Radfahrende und Busnutzer auf der Frohmestraße sowie Fußgängerquerungen im Bereich zwischen den Hausnummern 62 und 63 und an der Querungshilfe auf dem Deckel über die Bundesautobahn 7 BAB 7.
So wirkt es sich aus:
– Keine Sperrung oder Umleitung für den Kfz Verkehr Richtung Hamburg, Tempo 30 bleibt.
– Weiterhin Querung über die vorhandene bauliche Mittelinsel am A7 Deckel, etwa 50 Meter entfernt.
– An den abgesenkten Bordsteinen und taktilen Leitelementen an der früheren Querungsstelle gibt es laut Prüfung keine Änderungen.
Zeitraum:
Mo, 20. April, 0 Uhr – Derzeit keine Angabe zum genauen Ende.
Hintergrund und Begründung:
Der Fußgängerüberweg wurde während der Bauarbeiten am A7 Deckel in Schnelsen sowie am Vogt Kock Weg eingerichtet und nach Abschluss der Maßnahmen wieder entfernt. Als Alternative besteht eine bauliche Querungshilfe große Mittelinsel auf dem A7 Deckel im Bereich Frohmestraße Geschwister Töle Platz. Nach Angaben des Polizeikommissariats 24 gab es im betrachteten Zeitraum Di, 1. April – Mi, 1. April lediglich einen Unfall im Umfeld der Mittelinsel, bei dem ein 63 Jahre alter, leicht alkoholisierter Autofahrer gegen eine Laterne fuhr. Weitere Ereignisse wurden nicht gemeldet.
Für die Wiedereinrichtung eines Fußgängerüberwegs wird weiterhin ein örtlicher Querungsbedarf gefordert, wie es die Hamburger Richtlinien zur Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen gemäß Verwaltungsvorschrift zu Paragraph 26 Straßenverkehrs Ordnung vorsehen. Dieser Bedarf sei an der Stelle nicht erkennbar, auch weil die nahe Mittelinsel häufig genutzt werde und Beobachtungen nur sehr wenige Querungen direkt auf Höhe 62 63 ergaben.
Die taktilen Leitelemente wurden laut Polizeikommissariat 24 überprüft, Mängel seien nicht festgestellt worden. Hinweise, dass blinde oder sehbehinderte Menschen dadurch eine bevorrechtigte Querung missverstehen könnten, liegen demnach nicht vor.
Quelle: https://sitzungsdienst-eimsbuettel.hamburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1011588