Haltestelle Moorburger Alter Deich: Wartehäuschen in Prüfung
Mit KI erstellt, stichprobenartig geprüft.
Derzeit kein bekanntes Ende – Haltestelle Moorburger Alter Deich – Bezirk Harburg prüft Flächenkauf und Voraussetzungen für einen Fahrgastunterstand, um das Warten an der exponierten Haltestelle wettergeschützt und sicherer zu machen.
Für Fahrgäste Richtung Hamburg aus Moorburg gibt es an der Haltestelle Moorburger Alter Deich in einer Fahrtrichtung bislang keinen Wetterschutz. Bezirk Harburg klärt, ob die nötige Fläche gekauft werden kann und ob ein Wartehäuschen danach zeitnah umsetzbar ist.
Betroffen sind vor allem Pendlerinnen und Pendler sowie Schulkinder, die an der Haltestelle Moorburger Alter Deich warten und Richtung Hamburg weiterfahren. In der beschriebenen Fahrtrichtung gibt es derzeit keinen Unterstand, die Haltestelle liegt exponiert zwischen Deich und Apfelplantage.
Was Sie als Fahrgast merken
– Weiterhin kein wettergeschützter Wartebereich an der Haltestelle in der genannten Fahrtrichtung
– Ausweichen auf das Haltestellenhäuschen der Gegenrichtung ist nach Angaben im Vorgang wegen starkem Berufsverkehr und fehlender sicherer Querungsmöglichkeit nicht als Warteoption geeignet
Zeitlicher Rahmen
– Start: Derzeit kein bekanntes Ende
– Ende: Derzeit keine Angabe zum genauen Ende
Hintergrund und Stand der Prüfung
Ein Wartehäuschen sei laut Hochbahn derzeit nicht möglich, weil die dafür benötigte Fläche der LIG gehört und zunächst durch den Bezirk angekauft werden müsste. Die Bezirksverwaltung soll in Gesprächen mit der LIG und der Hochbahn prüfen, ob die LIG zum Verkauf bereit ist und ob die Hochbahn die Errichtung nach dem Kauf für umsetzbar hält.
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) hält einen Fahrgastunterstand grundsätzlich für realisierbar innerhalb von ein bis zwei Jahren nach einer Flächenübertragung an das Bezirksamt Harburg. Genannt werden als Voraussetzungen unter anderem die Zustimmung zur Flächenübernahme, die Herrichtung der Fläche wie eine ebene, trittfeste Aufstellfläche und eine Sicherung zur rückwärtigen Böschung sowie anschließend eine erfolgreiche Beantragung und Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis.
Quelle: https://sitzungsdienst-harburg.hamburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1014515