Kieler Straße und Schröderstiftstraße: Zufahrten zu Feuerwehren sollen frei bleiben
Mit KI erstellt, stichprobenartig geprüft.
Do, 26. Februar, Derzeit kein bekanntes Ende – Kieler Straße 204 und Schröderstiftstraße 13 – Prüfung von Sperrflächen und leuchtenden Hinweistafeln, damit Zufahrten der Freiwilligen Feuerwehr in der Rushhour nicht durch Rückstau blockiert werden.
Für Pendler Richtung Hamburg in Eimsbüttel kann es an der Kieler Straße und in der Schröderstiftstraße künftig Hinweise geben, damit Zufahrten zu Feuerwehrwachen im Stau nicht blockiert werden. Hintergrund ist, dass sich Rückstaus in der Hauptverkehrszeit teils bis vor Ein und Ausfahrten schieben und so das Einrücken und Ausrücken verzögern können.
Betroffen sind vor allem Autofahrende, die in der Kieler Straße auf Höhe der Hausnummer 204 unterwegs sind, sowie in der Schröderstiftstraße auf Höhe der Hausnummer 13. In beiden Bereichen sind die Wachen von der Fahrbahn aus nur schwer als solche erkennbar, was das Freihalten der Zufahrten zusätzlich erschwert.
Was Pendler konkret merken könnten:
– mögliche neue Markierungen auf der Fahrbahn, die den Bereich vor Ein und Ausfahrten freihalten sollen
– leuchtende Infotafeln, die während eines Einsatzes frühzeitig signalisieren, dass mit ein und ausfahrenden Fahrzeugen zu rechnen ist
– kurzfristige Einfahrten oder Ausfahrten von Einsatzfahrzeugen, wodurch sich der Verkehrsfluss vorübergehend verlangsamen kann
Als mögliche Maßnahmen werden Sperrflächenmarkierungen und insbesondere Infotafeln nach Vorbild anderer Standorte als sinnvoll beschrieben. Zusätzliche Ampeln in diesem Bereich werden dagegen kritisch gesehen, weil Kosten und Aufwand hoch wären und der Nutzen als nicht angemessen eingeschätzt wird.
Ein konkreter Starttermin für Veränderungen im Straßenraum ist nicht genannt. Der Zeitpunkt und Umfang hängen von der weiteren Prüfung und Abstimmung zwischen Feuerwehr, Polizei und Bezirksamt ab. Derzeit keine Angabe zum genauen Ende.
Quelle: https://bv-hh.de/eimsbuettel/documents/weil-es-im-brandfall-schnell-gehen-muss-freie-ein-und-aus-fahrt-fuer-die-freiwilligen-feuerwehren-in-eimsbuettel-drs-22-1823-beschluss-der-vom-26-02-2026-224635