Parken in Hamburg: Digitale Parkscheine in Harvestehude und Borgfelde Uhlenhorst ab 7. Juli
Mit KI erstellt, stichprobenartig geprüft.
Mo, 7. Juli | Quartiersparkgebiete Harvestehude und Borgfelde Uhlenhorst | Parkberechtigungen werden digital erfasst, Parkscheine und Ausweise müssen nicht mehr ausgelegt werden. Kontrollen erfolgen per Scan Fahrzeug, Eingabe des Kennzeichens am Automaten wird wichtig.
Für Autofahrende Richtung Hamburg ändert sich das Parken in zwei Quartiersparkgebieten ab Mo, 7. Juli: Harvestehude sowie Borgfelde Uhlenhorst.
In den Pilotgebieten müssen Parkscheine, Bewohnerparkausweise und Besucherparkausweise nicht mehr hinter die Windschutzscheibe gelegt werden.
Wer am Parkscheinautomaten bezahlt, gibt künftig das Kennzeichen ein. Danach wird die Parkberechtigung digital beim Landesbetrieb Verkehr (LBV) hinterlegt.
Für Pendelnde bedeutet das: kein Ausdruck und kein Rückweg vom Automaten zum Auto. Bei Kontrollen wird statt des Zettels die digitale Berechtigung geprüft.
Die Überprüfung erfolgt in den Pilotgebieten zusätzlich mit einem gekennzeichneten Scan Fahrzeug, das Kennzeichen während der Fahrt erfasst. Außendienstkräfte prüfen vor Ort vor allem Fälle, bei denen digital keine Berechtigung erkannt wird.
Wer ein E Auto mit E Kennzeichen fährt, gibt das Kennzeichen in der App oder am Automaten ein und kann weiterhin bis zur Höchstparkdauer kostenfrei parken. Die genaue Höchstparkdauer richtet sich nach der jeweiligen Zone und Beschilderung vor Ort.
Wenn du in den Pilotgebieten parkst, achte besonders darauf:
- Kennzeichen korrekt eingeben, da es die Grundlage für die digitale Parkberechtigung ist.
- Beschilderung der Quartiersparkzone beachten, da dort die Regeln und Höchstparkdauer gelten.
- Bei bestimmten Parkberechtigungen, die nicht kennzeichengebunden sind, kann weiterhin eine Vor Ort Prüfung nötig sein.
Derzeit keine Angabe zum genauen Ende des Pilotbetriebs.