K22 Planfeststellung geändert Rechtswidrigkeit behoben Auslegung in Tornesch und Uetersen
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Tornesch und Uetersen. Für den Neu und Ausbau der Kreisstraße 22 im Kreis Pinneberg liegt ein Änderungs und Ergänzungsbeschluss zur Planfeststellung vor. Hintergrund ist, dass der ursprüngliche Planfeststellungsbeschluss vom 19.09.2018 vom Schleswig Holsteinischen Oberverwaltungsgericht am 23.02.2023 als rechtswidrig und nicht vollziehbar eingestuft wurde. Nach Angaben der Planfeststellungsbehörde konnten die beanstandeten Mängel in einem ergänzenden Verfahren geheilt werden.
Das Ministerium für Wirtschaft Verkehr Arbeit Technologie und Tourismus des Landes Schleswig Holstein Amt für Planfeststellung Verkehr hat dafür einen Planänderungs und Ergänzungsbeschluss in der Fassung vom 12.12.2025 erlassen. Die Unterlagen zum Vorhaben Kreisstraße 22 von Bau km 0 plus 020,0 bis Bau km 4 plus 172,803 auf dem Gebiet der Städte Uetersen und Tornesch werden öffentlich ausgelegt.
Die Auslegung findet vom 10.02.2026 bis einschließlich 23.02.2026 an zwei Stellen statt. In Tornesch liegt eine Ausfertigung im Rathaus Wittstocker Straße 7 Raum 111 im 1. Obergeschoss aus, montags dienstags donnerstags freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr sowie donnerstags zusätzlich von 15.30 bis 18.30 Uhr. Ansprechpartner ist Oliver Kath erreichbar per E Mail oliver.kath@tornesch.de. In Uetersen erfolgt die Auslegung im Rathaus Wassermühlenstraße 7 Raum 304 im 3. Obergeschoss, montags dienstags donnerstags freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr sowie donnerstags zusätzlich von 16.00 bis 18.00 Uhr. Ansprechpartner ist Malte Hein erreichbar per E Mail hein@stadt uetersen.de.
Mit ausgelegt werden entscheidungserhebliche Unterlagen zu den Umweltauswirkungen. Genannt werden unter anderem der landschaftspflegerische Begleitplan, die Umweltverträglichkeitsstudie, eine faunistische Bestandserfassung und Artenschutzuntersuchung sowie eine FFH Verträglichkeitsprüfung. Zusätzlich sollen Beschluss und Planunterlagen ab Auslegungsbeginn auch online verfügbar sein. Maßgeblich bleibt jedoch der Inhalt der vor Ort ausgelegten Unterlagen.
Der verfügende Teil des Beschlusses sieht vor, dass der Planfeststellungsbeschluss von 2018 im verfügenden und begründenden Teil ergänzt und geändert wird und dass das Gesamtergebnis der Abwägung aufrechterhalten werden kann. Außerdem werden Nebenbestimmungen genannt, insbesondere zum bau und betriebsbedingten Lärmschutz sowie zur Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung.
Datenschutzhinweise betreffen die Grunderwerbspläne und verzeichnisse. Eigentumsverhältnisse sind dort verschlüsselt dargestellt. Betroffene können sich am Auslegungsort unter Vorlage eines Ausweises die zugehörige Schlüsselnummer mitteilen lassen, Bevollmächtigte benötigen eine schriftliche Vollmacht.
Rechtlich gilt der Beschluss für diejenigen Betroffenen, denen er nicht gesondert zugestellt wurde, mit dem Ende der Auslegungsfrist als zugestellt. Bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist kann der Planfeststellungsbeschluss zudem schriftlich oder elektronisch beim Amt für Planfeststellung Verkehr in Kiel angefordert werden. Gegen den Planfeststellungsbeschluss kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Schleswig Holsteinischen Oberverwaltungsgericht in Schleswig erhoben werden.
Quelle https://www.tornesch.de/rathaus-und-buergerservice/digitaler-service/bekanntmachungen/aeltere-bekanntmachung/oeffentliche-bekanntmachung-1