Ohlsdorf Rübenkamp: Einbahnstraße Richtung Fuhlsbüttler Straße bis 14. Oktober
In Hamburg mit KI erstellt.
Do, 29. Oktober, 0 Uhr – Mi, 14. Oktober, 23:59 Uhr | Rübenkamp Ohlsdorf | Einbahnstraßenregelung Richtung Fuhlsbüttler Straße und Haltverbote zur Abwicklung des U1 Schienenersatzverkehrs, weiterhin gültig bis Mitte Oktober.
Aktuell
Im Bereich Rübenkamp in Ohlsdorf gilt weiterhin eine Einbahnstraßenregelung in Richtung Fuhlsbüttler Straße. Diese Regelung ist im Zusammenhang mit dem Schienenersatzverkehr der U1 eingerichtet.
Die Einbahnstraße bleibt laut Hinweis bis Mi, 14. Oktober bestehen. Zusätzlich gelten Haltverbote auf der nördlichen Fahrbahnseite sowie im Bereich Rübenkamp 325–345.
Was das für die Fahrt bedeutet
Wenn Sie Richtung Hamburg über Ohlsdorf fahren und den Rübenkamp nutzen, ist die Fahrtführung nur in Richtung Fuhlsbüttler Straße möglich. Fahrten in die Gegenrichtung müssen daher auf andere Straßen ausweichen.
Durch die Haltverbote können Stellflächen wegfallen, was das Kurzhalten und Parken entlang der genannten Abschnitte einschränkt. Beachten Sie die Beschilderung vor Ort.
Verkehrsmittel
- 🚗 Auto: Einbahnstraße im Rübenkamp nur Richtung Fuhlsbüttler Straße, dazu Haltverbote nördliche Fahrbahnseite und Rübenkamp 325–345.
- 🚌 ÖPNV: Maßnahme dient der sicheren Abwicklung des Schienenersatzverkehrs der U1 im Bereich Rübenkamp.
Später
Für den Bau der U5 werden im weiteren Bauablauf zusätzliche temporäre Sperrungen und Änderungen der Verkehrsführung angekündigt. Konkrete Zeiten und Orte werden im Hinweis nicht genannt.