St. Pauli Elbtunnel: Regeln und Betriebszeiten für Querung Richtung Hamburg – Verkehr Hamburg

St. Pauli Elbtunnel: Regeln und Betriebszeiten für Querung Richtung Hamburg

29. April 2026

Mit KI erstellt, stichprobenartig geprüft.

Mo, 4. Mai, 0 Uhr – Derzeit kein bekanntes Ende – St. Pauli Elbtunnel – Neue Nutzungsbedingungen regeln die Nutzung von Aufzügen, Tunnelröhren und Treppen. Der Tunnel bleibt 24 Stunden barrierefrei passierbar, Lastenaufzüge sind zeitlich begrenzt verfügbar.

Für Pendlerinnen und Pendler Richtung Hamburg bleibt der St. Pauli Elbtunnel grundsätzlich jederzeit nutzbar, es ändern sich aber die Rahmenbedingungen für die Querung zu Fuß und mit dem Fahrrad sowie die verfügbaren Aufzugstypen je nach Uhrzeit. Besonders wer mit Fahrrad, Rollstuhl oder breiteren Fahrzeugen unterwegs ist, muss die Betriebszeiten der Lastenaufzüge beachten.

Betroffen sind vor allem:
– Fußgängerinnen und Fußgänger, die weiterhin beide Tunnelröhren nutzen können
– Radfahrende, für die während der Betriebszeit der Lastenaufzüge grundsätzlich die Oströhre vorgesehen ist
– Nutzerinnen und Nutzer von breiteren oder fremdangetriebenen Fahrzeugen, die auf Lastenaufzüge angewiesen sein können

So wirkt es sich im Alltag aus:
– 24 Stunden barrierefreie Querung ist möglich, über Personenaufzüge oder Treppen
– Lastenaufzüge stehen nur zu bestimmten Zeiten zur Verfügung, dadurch sind außerhalb dieser Zeiten Einschränkungen möglich, wenn ein Lastenaufzug erforderlich ist
– In der Silvesternacht ist eine Vollsperrung angekündigt, in diesem Zeitfenster ist keine Passage möglich

Zeiten im Überblick:
– Ab Mo, 4. Mai, 0 Uhr gelten die Bedingungen für die Nutzung des St. Pauli Elbtunnels
– Personenaufzüge und Treppen: durchgehend nutzbar, rund um die Uhr
– Lastenaufzüge: Mo – Fr, 5:30 – 20 Uhr sowie Sa, So, feiertags und zwischen Weihnachten und Neujahr, 10 – 18 Uhr
– Weihnachtsfeiertage 24. Dezember, 25. Dezember und 26. Dezember: 10 – 16 Uhr
– Silvesternacht 31. Dezember: Vollsperrung 21 Uhr – Do, 1. Januar, 4 Uhr

Hintergrund: Die Hamburg Port Authority (HPA) regelt die Nutzung des Tunnels privatrechtlich. Laut Vorgaben sind Pkw und Lkw grundsätzlich ausgeschlossen, zudem gelten Verhaltensregeln und die Straßenverkehrsordnung in der jeweils geltenden Fassung innerhalb der Anlage.

Quelle: https://www.hamburg-port-authority.de/fileadmin/user_upload/St_Elbtunnel/AET_AGB_Mai_2026_A4.pdf

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